Wenn Sie eine Rente aus Rumänien beziehen, aber im Ausland leben, müssen Sie regelmäßig nachweisen, dass Sie am Leben sind.
Was Sie wissen sollten:
- die Lebensbescheinigung wird zweimal jährlich eingereicht, bis zum 31. März und bis zum 30. September, bei der Rentenkasse, die Ihre Rente zahlt;
- wird die Frist überschritten, wird die Rentenzahlung ab dem Folgemonat ausgesetzt; das Recht auf Rente geht nicht verloren, nur die Zahlung ruht;
- es wird das Standardformular der regionalen Rentenkasse verwendet; es gibt zweisprachige Muster für mehrere Länder, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich, Ungarn und das Vereinigte Königreich.
Nächste Frist: 31. März 2027.
Tipp: Das Formular kann von der Website der regionalen Rentenkasse heruntergeladen werden, die Ihre Akte verwaltet. Bei Zweifeln kontaktieren Sie sie rechtzeitig.